Früh übt sich ...
Sehfrühförderung
Im Rahmen der Frühförderung werden sehgeschädigte Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren von Lehrpersonen unterstützt.
Die Förderung findet im Elternhaus oder im Kindergarten statt und beinhaltet vor allem die Anregung und Schulung aller Bereiche der visuellen Wahrnehmung sowie die Restsinnförderung (taktil/ haptisch, akustisch).
Weiterhin werden Grob- und Feinmotorik sowie die Koordination (Auge-Hand / Ohr-Hand / Hand-Hand) gefördert. Inhalte und Materialien der Förderung werden jeweils den individuellen Bedürfnissen des Kindes angepasst.