Wer darf kommen?
Unsere Aufnahmekriterien
In unserer Schule werden blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet.
Definition "Blindheit" (nach AO-SF):
"Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen.
Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Blinden gleichgestellt." (§ 8,2 AO-SF)
Definition "Sehbehinderung" (nach AO-SF):
"Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auchnach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie der Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht." (§ 8,3 AO-SF)